mietfahrzeuge




 Wir haben für fast jeden Wunsch das passende Fahrzeug

gl 1800

1. Tag CHF 250.-
Wochenende CHF 350.-

gl 1800 dct

1. Tag CHF 350.- 
Wochenende CHF 450.-

seitenwagen & trike

1. Tag CHF 450.-
Wochenende CHF 550.-

Natürlich sind wir für alle weiteren Wünsche und Anliegen offen, melden Sie sich telefonisch, per Mail oder besuchen Sie uns in Oftringen. 

allgemeine MIETBEDINGUNGEN

  • Pro Tag sind 350 Kilometer und Vollkasko-Versicherung im Mietpreis inbegriffen. 
  • Mehrkilometer werden mit 40Rp. pro Kilometer verrechnet.
  •  Selbstbehalt Fr. 1000.- bei Unfall oder Prämienerhöhung.
  • Der Mietpreis ist im Voraus Bar oder mit Karte zu bezahlen.
  • Der Tank ist bei der Übergabe voll. Es ist Sache des Mieters, das Fahrzeug nach Gebrauch mit vollem Tank zurück zu geben
  •  Ein gültiger Führerausweis ist zwingend vorzuweisen. Lehrfahrausweise akzeptieren wir nicht.
  • Bei Seitenwagen und Trikes sind nur Fahrten in der Schweiz gestattet. Für Auslandfahrten gelten bei diesen Fahrzeugen Spezialtarife.
  • Eine Unfallversicherung für Fahrer und Beifahrer besteht ausdrücklich nicht. Dies ist Sache der Mietpartei.
  • Das Fahrzeug darf ausschliesslich vom Mieter gefahren werden.
  • Der Lenker haftet vollumfänglich für unsorgfältigen Gebrauch und für jegliche Beschädigungen oder Kosten, für die, die Fahrzeugversicherung nicht aufkommt (Bonusverlust, Selbstbehalt, Regress der Versicherung, Ertragsausfall bis zur Wiederinstandstellung etc.) Die geleistete Kaution kann von der Moto-Time GmbH bis zur endgültigen Erledigung eines Schadenfalles zurückbehalten werden.
  • Eine allfällige Beschädigung ist der Moto-Time GmbH spätestens bei der Fahrzeugrückgabe melden. Instandstellungsarbeiten während der Mietdauer bedürfen der vorgängigen Ermächtigung durch das Goldwing-Center Oftringen andernfalls verliert der Lenker seinen Anspruch auf Rückvergütung.
  • In einem Pannenfall ist der Mieter verpflichtet unsere Notfall Nummer zu wählen. Bei anderweitigen Pannendiensten wie TCS usw. verfällt jeglicher Anspruch auf Rückvergütung.
  • Der Lenker benützt das Fahrzeug auf eigene Gefahr. Er, sowie seine Rechtsnachfolger verzichten ausdrücklich auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche gegenüber der Moto-Time GmbH oder seinen Angestellten. Er ist für die Einhaltung der geltenden Vorschriften des Straßenverkehrsrechts verantwortlich.
  • Verletzung der Vereinbarung und Gerichtsstand: Wenn die erwähnten Bedingungen verletzt werden, so verfällt die ganze Kaution. Der Lenker erklärt sich damit einverstanden. Gerichtsstand ist Sitz unserer Firma.